AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

1.1

Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, die von der Reisinger Folien und Werbetechnik erbracht werden.

Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Leistungen ausgeführt werden, ohne anderen AGBs der jeweiligen Vertragspartner ausdrücklich widersprochen zu haben. Andere Regelungen ausschließlich der vorliegenden AGBs gelten nur dann, wenn die Firma Reisinger Folien-Werbetechnik mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.

 

1.2

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte des Handwerksbetriebes Reisinger Werbe-Folientechnik, Hardtweg 6, 74376 Gemmrigheim– nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend “Auftraggeber” genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden.

 

1.3

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

 

2. Angebote

2.1

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Kunden zustande.

 

 

3. Preise

3.1

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart.  Mit der Erstellung einer neuen Preisliste, soweit eine solche existiert, verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen.

 

4. Anzahlung

4.1

Mit schriftlicher Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Endpreises vom Kunden innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Nach Eingang der Anzahlung bestellt die Firma Reisinger Werbe-Folientechnik die Folie nach Wunsch des Kunden. Nach Bestellung der Folie ist diese bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag ungeachtet des Rechtsgrundes von diesem durch die geleistete Anzahlung zu bezahlen, so dass der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner geleisteten Anzahlung nach Folienbestellung hat, da die Folie nach Kundenwunsch individuell bestellt wird.

 

5. Zahlung

5.1

Rechnungen für Neukunden sind bei Auslieferung in bar oder per EC-Karte ohne Abzug zu bezahlen. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

5.2

Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Angebote und Auftragsbestätigungen weisen die Nettopreise zzgl. der Mehrwertsteuer sowie die sich ergebenden Bruttopreise aus oder aber, den Bruttopreis unter Hinweis auf die Höhe der darin enthaltenen Mehrwertsteuer.

5.3

Bei einer Montageterminverschiebung berechnen wir eine zusätzliche Servicepauschale bis zu 7 Tage zuvor von 50,- €.

Bei weniger wie 24 Stunden zuvor, berechnen wir die kompletten angebotenen Montagekosten als Ausfallkosten.

Bei Auftragsstornierungen vor Produktionsstart werden 30% der Auftragssumme fällig. Ist die Ware bereits produziert wird der Warenwert zu 100% und entfallene Montagekosten zu 30% berechnet.

 

 

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle bekannten und vermuteten Mängel, Schäden oder Schwächen an seinem Fahrzeug, welche sich auf die Arbeiten auswirken, können, unaufgefordert mitzuteilen.

6.2

Der Auftraggeber hat sämtliche persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug vor Übergabe zu entfernen. Die Firma Reisinger Folien-Werbetechnik haftet nicht für den Verlust persönlicher/privater Gegenstände.

 

7. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht

7.1

Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die in Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Der Kunde stimmt durch Vertragsschluss bezüglich der Folierleistung dieser Veröffentlichung zu. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.

 

 

 

 

8. Designentwürfe / Praktische Umsetzung

8.1

Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf einer zweidimensionalen Fahrzeugstrichzeichnung an. Dies dient der groben Veranschaulichung der Folierung / Beschriftung. Bei der Übertragung dieses zweidimensionalen Entwurfs auf das Fahrzeug kann es durch die Fahrzeugformen, welche dreidimensional sind zu möglichen Abweichungen in der Positionierung der Grafiken/Schriften etc kommen. Hierauf haben wir technisch keinen Einfluss, so dass dies keinen Reklamationsgrund darstellt. Vorgenanntes gilt auch hinsichtlich von Kunden eingereichter zweidimensionaler Designentwürfe.

8.2

Der Entwurf muss seitens Auftraggeber auf Richtigkeit geprüft werden.

8.3

Die Firma Reisinger Werbe-Folientechnik haftet nicht für fehlerhafte entwürfe dritter die seitens des Auftraggebers erstellt wurden. Fehlerhafte Rechtschreibung oder Positionierung stellt keine Reklamation da.

 

9. Schäden durch die Folierung

9.1

Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen.

 

10. Einschränkungen

10.1

Einschränkung der Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche der Kunden sind insbesondere in Fällen ausgeschlossen, in denen die vertragsgegenständlichen Folienprodukte Kraftstoffen oder deren Dämpfen ausgesetzt sind und/oder Folienprodukte in besonders tiefe Sicken zu applizieren sind (vgl. Mercedes Sprinter/VW Crafter). Bei Folienmontage auf Lack kann es sein, dass direkt auf dem Lack geschnitten werden muss. Dies geschieht in aller Sorgfalt und nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, aber auf Risiko des Auftraggebers und – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

 

11. Versiegelte Oberflächen

11.1

Lacke mit Nano-oder Keramik-Technologie können nicht beklebt werden. Gegen separaten Aufwand können wir mit speziellen Entfernern versuchen, die Versiegelung abzutragen. Zuvor versiegelte Oberflächen (durch z.B. Nanotechnologie, Keramikvesiegelungen oder Silikone) sind jedoch von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auch ist vom Kunden zu prüfen, ob die Oberflächen zur Montage von Folien geeignet ist. Wenn Folie dadurch nicht hält oder nicht mehr ohne Schaden zu entfernen ist, sind Folgekosten an die Firma Reisinger Werbe-Folientechnik dennoch zu bezahlen bzw. ausgeschlossen.

 

12. Staub/Lüftbläschen

12.1

Bei der Verarbeitung können sich zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden. Diese zeigen sich durch die Struktur der Folie ca zwei Wochen nach der Verklebung nicht mehr. Gleiches Verhalten tritt bei eventuell bei der Verarbeitung entstehenden Luftbläschen auf. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” ziehen nach ca. vier Wochen vollständig raus. Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeugbeklebungen (Voll – oder Teilverklebungen) sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und kein Grund zur Reklamation.

 

13. Falten und Überlappungen/Einlieger bei der Folierung

13.1

Die Folierung eines Fahrzeugs ist einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft anders als Lacke, da sie aus einem größeren Stück bestehen. Hierdurch bedingt kann es bei extremen Rundungen von Teilen zu Faltenbildungen kommen, die möglichst für das Auge des Betrachters aufgrund der Einarbeitung kaum sichtbar sind. Da diese Faltenbildungen aber aufgrund der Beschaffenheit der Folie oftmals unvermeidbar sind stellen diese keinen Mangel dar. Beklebungen von Flächen, welche die Folienbreiten übersteigen können, eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen und sind ebenfalls kein Mangel.

 

14. Hinweise zur Scheibentönung und Montagebedingungen

14.1

Reinigung und Staubeinschlüsse

Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich, eine Scheibentönung vollständig staubfrei zu realisieren, da es sich um reine Handarbeit handelt und sich in der atmosphärischen Umgebung stets Staubpartikel befinden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel oder Umwelteinflüsse (kleine helle Punkte) sichtbar sein können. Dies stellt keinen Reklamations- oder Erneuerungsgrund dar.

Insbesondere an engen Rändern oder Bereichen, in denen Verkleidungen nicht demontiert werden (sofern dies nicht ausdrücklich gegen Aufpreis beauftragt wurde), können entsprechende Einschlüsse auftreten.

Bei verspiegelten Folien kann sich dieser Effekt optisch verstärken.

 

Bringen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein sauberes Fahrzeug mit. Von außen frisch gewaschen – in der Waschstraße oder per Handwäsche – und von innen gut ausgesaugt. Aufgewirbelter Staub oder Dreck von Polstern oder Boden kann während der Montage aufgewirbelt werden und sich dauerhaft unter der Folie absetzen.

Im Preis inbegriffen ist nur die gründliche Scheibenreinigung von innen, nicht jedoch die Fahrzeug-Innen- bzw. Außenreinigung selbst. Diese ist Grundvoraussetzung für eine Scheibentönung.

Wird dies nicht beachtet und es kommt zu sogenannten Einschlüssen, kann seitens des Kunden keine Beanstandung, Erneuerung oder Reklamation erfolgen.

Reinigen Sie bitte auch die Ecken und Winkel, in denen die jeweilige Scheibe verbaut ist, da dies erfahrungsgemäß von den meisten selten oder nie gemacht wird.

Da das Verständnis von „sauber und gereinigt“ sehr unterschiedlich ist und wir mit Festpreisen arbeiten, müssen wir eine ggf. erforderliche Nachreinigung gesondert berechnen.

Entfernen Sie eventuell vorhandene Hundehaare o. Ä. unbedingt sorgfältig, insbesondere an den Scheibenrändern sowie an Verkleidungen, Dachhimmel und rund um die zu tönenden Scheiben. Haare können durch statische Aufladung von der Folie angezogen werden und sind während der Montage kaum sichtbar. Hundebesitzer sollten daher besonders gründlich reinigen.

Sollten sich alte Klebereste o. Ä. auf den Scheiben befinden oder befunden haben, teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit. Oftmals werden Klebereste nicht vollständig entfernt, sodass diese später unter der Tönungsfolie sichtbar sein können. Diese Stellen müssen zuvor speziell behandelt werden und sind mit einer Standardreinigung nicht zu entfernen sowie nur schwer erkennbar.

Das Entfernen alter Folien oder Klebereste ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Bei Kombis entfernen Sie bitte die Gepäckraumabdeckungen etc., klappen Sie die Sitze im Fond um und entfernen Sie Kindersitze von den Rückbänken. Halten Sie den Kofferraum frei, da dort gearbeitet wird (nicht bei Limousinen).

Bei Limousinen bzw. Stufenheckmodellen mit feststehender Heckscheibe entfernen Sie bitte vorab die hinteren Kopfstützen (insbesondere bei BMW). Saugen Sie die Hutablage gründlich bis in die tiefsten Ecken und entfernen Sie eventuell vorhandene Haare jeglicher Art, insbesondere im unteren Scheibenbereich. Halten Sie die Rückbank vollständig frei.

Bei Transportern o. Ä. sind die Sitze umzuklappen und es dürfen sich keine Baumaterialien oder Gegenstände im Fahrzeug befinden, die den Arbeitsablauf behindern könnten.

Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten vor der Fahrzeugabgabe. Eine zusätzliche Reinigung ist nicht im Preis inbegriffen. Jede Scheibe muss frei zugänglich sein.

 

14.2

Beklebung von Glas- und Kunststoffscheiben
Es können ausschließlich Glasscheiben foliert werden.

Für Kunststofffenster (z. B. bei Campingbussen, Cabriolets oder Smart-Seitenfenstern) übernehmen wir keine Garantie, da es zu Reaktionen zwischen Kleber und Kunststoff kommen kann. Dies kann die Haltbarkeit beeinträchtigen oder zu Blasenbildung führen.

 

14.3

Verstellbare Fenster
Bei verstellbaren Fenstern wird ausschließlich der sichtbare Bereich im geschlossenen Zustand getönt.

Die Folie darf gemäß diesen AGB nicht vollständig bis an den oberen Rand verlegt werden.

 

14.4

Randbereiche und Lichtspalte
Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca. 2 mm schmaler, teilweise ungleichmäßiger Lichtspalt am Rand bestehen. Dieser kann ungleichmäßig verlaufen, da die Folie nicht unter die Gummidichtung geschoben werden darf. Eine Verbindung der Folie mit der Gummidichtung ist unzulässig.

In Einzelfällen kann die Gummidichtung gegen Aufpreis eingeschnitten werden.

 

14.5

Fahrzeuge mit Siebdruckrand
Bei Fahrzeugen mit schwarzem oder gepunktetem Siebdruckrand haftet die Folie im nassen Zustand zunächst nur eingeschränkt oder gar nicht.

Auf eine gleichmäßige Haftung nach der vollständigen Trocknung haben wir keinen Einfluss. Der Siebdruckrand kann sich im getrockneten Zustand als heller Rand abzeichnen.

Bei Fahrzeugen mit besonders breitem Siebdruckrand (z. B. BMW 3 Compact) kann dieser Bereich nach der Trocknung ungleichmäßig oder fleckig erscheinen. Dies stellt keinen Mangel dar.

In diesen Fällen empfiehlt sich das mehrtägige vorsichtige Nachdrücken der Folie.

 

14.6

Besondere Hinweise zur Heckscheibe
Bei Limousinen ist die Montage im unteren Bereich der Heckscheibe teilweise sehr schwierig. Aufgrund enger und verwinkelter Bauweise kann es zu Haftungsproblemen kommen.

In seltenen Fällen ist die Demontage der Hutablage erforderlich. Diese ist kostenpflichtig oder kann vorab durch den Kunden erfolgen.

Spannungs- oder Dehnungsfugen (häufig quer zu den Heizdrähten) können zu Unebenheiten führen, wodurch die Folie schlecht haftet. Trotz intensiven Andrückens können sich diese Stellen sofort oder zeitversetzt wieder lösen.

Der Kunde ist verpflichtet, diese Bereiche in den ersten 1–2 Tagen zu beobachten und zur Nachkontrolle vorzuführen oder vorsichtig selbst nachzudrücken.

Sollte keine Nachkontrolle innerhalb von 2–3 Tagen erfolgen, kann nicht garantiert werden, dass Dehnungsfugen später nicht sichtbar bleiben.

Heckscheiben können nur eingeschränkt gereinigt werden, um die Heizdrähte nicht zu beschädigen.

Ablagerungen, Glaspickel oder Unregelmäßigkeiten – insbesondere bei älteren Fahrzeugen – werden nach der Tönung sichtbarer und können zu partieller Ablösung führen.

Kratzer, die vor der Montage nicht sichtbar waren, können durch die Tönung deutlicher erscheinen. Diese stammen nicht von der Montage.

 

14.7

Feuchtigkeit und Wasserreste
Während der Montage kann es vorkommen, dass Wasser über Türverkleidungen oder andere Bauteile läuft. Es handelt sich hierbei ausschließlich um mehrfach gereinigtes Wasser.

Sollten nach der Trocknung Wasserränder sichtbar bleiben, liegt dies in der Regel an vorhandenen Staub- oder Schmutzpartikeln im Polsterbereich. Eine Reinigung mit einem feuchten Tuch schafft Abhilfe.

 

14.8

Materialeigenschaften
Die verwendete Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest. Alles, was Glas beschädigt, kann auch die Folie beschädigen.

 

14.9

Demontagearbeiten und Zusatzkosten
Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenstern kann eine Demontage erforderlich sein, um die Folie fachgerecht zu verlegen. Festsitzende Schrauben können ausgebohrt werden müssen. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

Dachspoiler oder andere Anbauteile können zusätzliche Vorbereitungsarbeiten erfordern und werden je nach Aufwand berechnet.

In der Regel werden keine Verkleidungen, Bremsleuchten oder Spoiler demontiert. Sollte dies aus technischen Gründen notwendig sein, erfolgt dies gegen Aufpreis.

 

14.10

Werkzeugspuren und Teilungen
In Einzelfällen können minimale Werkzeugspuren sichtbar sein, die durch das fachgerechte Verlegen der Folie entstehen. Diese sind in der Regel nur bei genauer Betrachtung gegen das Licht erkennbar und stellen keinen Mangel dar.

Bei bestimmten Fahrzeugtypen kann eine Teilung der Heckscheibenfolie erforderlich sein. Hierbei entsteht eine sichtbare Schnittkante, an der zwei Folienteile zusammentreffen. Dies stellt keinen Mangel dar.

 

14.11

Werbeaufkleber
Für das Anbringen eines dauerhaften Werbeaufklebers unter der Scheibentönung gewähren wir je Aktion einen einmaligen Nachlass.

Am Rand des Aufklebers kann sich später ein heller Rand oder Hohlraum bilden (ähnlich wie bei Heizdrähten).

 

14.12

Trocknungsphase
Vorhandene Scheibendämpfer oder Kippmechanismen bleiben bis zur vollständigen Austrocknung demontiert, um ein Verziehen der Folie zu vermeiden (siehe §8 Trocknung und Nachkontrolle).

Fenster werden gegebenenfalls vorübergehend mit Klebeband fixiert. Die Fahrweise ist entsprechend anzupassen.

 

14.13

Technische Beeinträchtigungen
In Einzelfällen kann es – abhängig von der gewählten Folie – zu Beeinträchtigungen bei fest installierten Telefonen, Navigationssystemen oder anderen Empfangsgeräten kommen.

 

14.14

Mängelanzeige und Schriftform
Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

15. Trocknung und Nachkontrolle

Bitte beobachten Sie die getönten Scheiben in den ersten Tagen nach der Montage sorgfältig.

Es ist erforderlich, dass Sie spätestens 1–2 Tage nach der Folierung einen Termin zur Nachkontrolle vereinbaren und wahrnehmen, da es üblich ist, dass einzelne Bereiche gegebenenfalls nachgearbeitet werden müssen.

Sollten sich am Rand sogenannte „Wassernasen“ oder Feuchtigkeitsränder durch Restfeuchtigkeit bilden, können diese nach entsprechender Einweisung gelegentlich selbst vorsichtig mit dem Finger oder einem von uns leihweise zur Verfügung gestellten Rakel nach außen herausgedrückt werden.

Treten hingegen Blasen außerhalb der Randbereiche auf, ist unverzüglich eine telefonische Rücksprache zu halten und ein Termin zur Überprüfung zu vereinbaren.

Eine Korrektur im vollständig getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich. Ein Garantieanspruch besteht in diesem Fall nicht.

Die vollständige Trocknungszeit der Folie beträgt – abhängig von der Witterung – ca. 1 bis 4 Wochen. Je niedriger die Außentemperaturen, desto länger kann sich die Trocknungsphase verlängern.

Während der Trocknungszeit dürfen die Heckscheibenheizung nicht benutzt und getönte, verstellbare Fenster nicht geöffnet werden.

 

16. Entfernung von Scheibenfolien

Bei der Entfernung von Scheibenfolien – insbesondere an Heckscheiben oder einzelnen Seitenscheiben mit integrierten Antennen – bestehen in seltenen Fällen Risiken für technische Beeinträchtigungen (statistisch in etwa 1 von 100 Fällen).

Unter der Folie befindet sich eine vollflächige Klebeschicht, die im Rahmen der Demontage vollständig entfernt werden muss. Trotz größter Sorgfalt und Anwendung spezieller Verfahren kann nicht ausgeschlossen werden, dass es hierbei zu Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte bzw. Antennen kommt.

Für derartige Schäden übernehmen wir keine Haftung, da wir auf den Zustand und die Haftung der vorhandenen Folie sowie der darunterliegenden Bauteile keinen Einfluss haben.

Zur Entfernung der Kleberückstände wird ein spezielles Lösungsmittel eingesetzt. Dieses besitzt einen intensiven Eigengeruch, der nach einiger Zeit vollständig verfliegt und nicht gesundheitsschädlich ist.

Wie auch bei der Montage wird bei der Demontage ausreichend Wasser verwendet. Trotz sorgfältiger Abdeckung kann es in geringem Umfang vorkommen, dass Wasser über Türverkleidungen oder angrenzende Bauteile läuft. Dieses trocknet in der Regel rückstandslos ab.

Sollten in seltenen Fällen Wasserränder sichtbar bleiben, ist dies auf bereits vorhandene Verschmutzungen der betroffenen Oberflächen zurückzuführen. Diese können im Anschluss mit einem feuchten Tuch problemlos entfernt werden.

 

 

 

 

17. Gewährleistung / Haftung

17.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Abnahme auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich anzumelden.

17.2

Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. trägt die Firma Reisinger Werbe-Folientechnik keine Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.

17.3

Hat der Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftragnehmers Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung des Auftragnehmers für diese

17.4

Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Autos und einen Schutz des Originallackes. Die Folie ist nach 1 – 2 Wochen waschanlagenfest.  Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von einem Jahr gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Ansprüche auf Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.

17.5

Der Auftraggeber hat einen Mangel der ausgeführten Arbeiten unverzüglich mitzuteilen. Falls die Mängelanzeige gemäß Absatz 8.3 nicht erfolgt, sind Gewährleistungsansprüche wie auch Schadenersatzansprüche Dies bezieht sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatzstatt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

17.6

Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist, dass der Auftraggeber einen Kontrolltermin, frühestens zwei Wochen nach der Folierung, wahrnimmt. Der Kontrolltermin hat spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Folierung stattzufinden.

17.7

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

17.8

Jedwede persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit an dem Auftragsgegenstand verursachte Schäden ist ausgeschlossen; die Haftung nach § 9 Ziffer 1 der AGB bleibt davon unberührt.

17.9

Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. trägt die Firma Reisinger Werbe - und Folientechnik keine Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.

 

18. Widerruf

18.1

Auftraggeber die Verbraucher sind, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.

18.2

Ein Widerruf muss schriftlich, per Brief oder E-Mail, erfolgen.

18.3

Falls der Auftraggeber seinen Auftrag widerruft, erhält er seine Anzahlung – abzüglich der Kosten der bereits eingekauften Folie – zurück.

 

19. Abnahme

19.1

Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung Die Abnahme erfolgt, grundsätzlich im Betrieb des Auftragnehmers.

19.2

Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich Im Fall des Verzuges des Auftraggebers mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19.3

Der Auftraggeber ist bei Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet, dieses auf erkennbare Mängel oder Schäden zu prüfen und diese sofort zu melden. Gleiches gilt für überlassenes Zubehör.

 

20.Erweitertes Pfandrecht 

20.1

Dem Auftragnehmer steht, wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag, ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Fahrzeug des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

21. Fertigstellung

21.1

Nennt der Auftragnehmer schriftlich einen Fertigstellungstermin, hat er diesen Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Werkstattauftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, so hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen  Fertigstellungstermin zu nennen.

21.2

Wenn der Auftragnehmer einen verbindlichen Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder erheblicher Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden, insbesondere durch Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen, nicht einhalten kann, besteht auf Grund hier durch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz oder zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen, insbesondere auch nicht durch Stellungeines Ersatzfahrzeuges oder durch Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten.

 

22. Verarbeitung von Folienprodukten

22.1

Wir verwenden hochwertige Markenprodukte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Oberfläche des zu beklebenden Gegenstandes sauber ist. Wachs, Silikon, Versiegelung oder Beschichtung, Öl, Fett und Schmutz müssen entfernt sein. Bei Montagen vor Ort ist vom Kunden sicher zu stellen, dass die zu beklebenden Flächen mind. 12 Stunden vorher und 12 Stunden nach Fertigstellung über 20 Grad beheizt sind, damit der Kleber trocknen kann. Fahrzeuge sollten deshalb zwingend am Vortag in einer Halle aufgewärmt werden. Ohne diese Wärmezeiten wird eine Garantie ausgeschlossen.

22.2

Der Aushärtungsprozess der Folie dauert mindestens 3 Tage, währenddessen darf die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +15 Grad Celsius betragen. In dieser Zeit darf der Gegenstand weder gewaschen, poliert oder gewachst werden. Ohne gelten die Bedingungen des jeweiligen Produktdatenblattes des Folienherstellers.

22.3

Da die Folie “arbeitet” und erst nach ca. 3 tagen (72 Stunden) die volle Haftung erreicht, behalten wir die Fahrzeuge nach Fertigstellung mindestens eine Nacht und einen Tag länger, um alle Kanten am nächsten Tag nochmals nachzuarbeiten und erneut zu föhnen. Auftraggeber, die es “eilig” haben und darauf verzichten, verlieren ihre Gewährleistungsansprüche. Wir raten daher allen Kunden sich den einen Tag noch zu gedulden, es ist im eigenen Interesse!

22.4

Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.

 

21. Entfernung der Folie mit Schäden am Lack

21.1

Bei nachlackierten Teilen ist die Garantie ausgeschlossen, nachlackierte Teile müssen mind. 2 Wochen aushärten, bevor sie mit Folie beklebt werden können. Dies ist vom Kunden zu prüfen. Weiterhin müssen die Folien vom Auftraggeber nochmals auf Festigkeit überprüft und bei Bedarf erneut durch Andrücken befestigt werden. Aufgrund der Vielfältigkeit von Oberflächen und Lacken kann für Schäden, die aus der Entfernung oder Montage von Folien entstehen, keinerlei Haftung übernommen werden. Aussagen, die zu nicht zu erwartenden oder zu erwartenden Schäden aus der Entfernung oder der Montage von Folien gegenüber dem Auftraggeber getroffen werden, sind ausdrücklich unverbindlich und stellen keine Gewährleistungs- oder Garantieübernahme dar.

 

22. Alternative Streitbeilegung (§ 36 VSBG)

22.1

Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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